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Hier ein Ausschnitt aus dem Buch LEGAL/ILLEGAL (Deutsch & Englisch) - Wenn Kunst Gesetze bricht/Art beyond Law (NGBK, Berlin & Schmetterlingverlag, Stuttgart 2004) von Jürgen Arnold: ... Mit dem Ficken (präziser: mit der Auslegung dieses Begriffes) tun sich deutsche Richter sichtlich schwer. Auch die „Strauß-Entscheidung" kreiste um dieses Thema. Dies liegt sicherlich auch an der völlig anderen Bedeutung des Wortes in der Szenesprache bzw. in Jugendlichenkreisen. Hier hat sich der Begriff weitgehend dem anglosächsischen „fuck" angenähert. „Gefickt" werden Rekruten, Schüler, Arbeiter, ohne dass dabei ein Hauch von Geschlechtlichkeit aufkommt, wie beim „Fuck the army" oder beim „How the fuck are you?". Satire pur produziert die Justiz seit Jahren zu einem Lied des bayerischen Sängers Hans Söllner. Dieser war 1996 nach einem Konzert in Immenstadt einer intensiven Personen-, Körper-, und Fahrzeugkontrolle durch acht Polizeibeamte unterzogen worden, da der Verdacht bestand, er hätt... [mehr]
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