News Archiv: 05.04
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* REVISION GEGEN FREISPRUCH HANS SÖLLLNERS 28.05.04

Gegen den Freispruch Hans Söllners durch das Landgericht München am 4. Mai 2004 hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Darüber wird dann das Bayrische Oberste Landesgericht entscheiden . Das wird vermutlich ein halbes Jahr dauern.


 
* HANS SÖLLNER IM Ö1/ORF-RADIO 14.05.04
 Am 22. Mai 2004 gibt es im Ö1/ORF Radio um 09:05 Uhr nocheinmal die einstündige Sendung "Freistaatsfeind - der Bayerische Liedermacher Hans Söllner" von Cornelia Krebs zu hören. Einschalten!
 
* KRIMINALISIERUNG JUGENDLICHER IN BAD REICHENHALL 14.05.04
Hans Söllner ist kein Propagandist für Hanf. Er propagiert die Freiheit ,selber lernen zu können,wie man mit Rauschmitteln umgehen lernt. Ohne staatliche Drohungen,die nur das Gegenteil von Hilfe bringen. Massenhaft werden in Deutschland (und vor allem: Bayern)Jugendliche wegen Hanf-Rauchen verfolgt und kriminalisiert -weitgehend unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Hans Söllner ist einer der wenigen ,der darüber öffentlich redet.Und über die absurde Propaganda gegen Hanf  durch Politiker,Staatsbeamte und von ihnen bezahlten  Experten ,die bestenfalls ahnungslos aber meistens zutiefst verlogen sind. Sie haben aus einer Pflanze den Teufel gemacht,die über Jahrhunderte in Bayern und Europa geraucht wurde. Und sie benutzen sie ,um Jugendliche  mit Drohungen ständig und überall  einschüchtern und terrorisieren zu können. Wer das nicht glaubt,sollte sich einmal einen Polizeieinsatz im Hauptbahnhof München anschauen,wo Dutzende von Polizeistreifen quasi den ganzen Bah...  [mehr]
 
* Mzansi Music Live 06.05.04


 
* FREISPRUCH FÜR HANS SÖLLNER ! 06.05.04
Hans Söllner überraschend freigesprochen ! Am 04.05.04 war die Berufungsverhandlung wegen des Gedichts und Songs "Mei Angst"(auf der Babylon-CD).Wegen der Zeile "Früher hams Hitler geheissen und Himmler,heute heissens Haider und Beckstein" war H.S. in der ersten Instanz zu 18000 Euro verurteilt worden. Hans hatte immer gesagt,daß er den Vergleich natürlich nur zieht zu einer Zeit um 1933 als noch niemand wusste,daß Krieg und KZ folgen würden,aber viele ganz "unschuldig" mit den Nazis symphatisierten. Richter Hundhammer von der Strafkammer des Landgerichts München in seiner Urteilsbegründung :" Die fraglichen Zeilen sind für sich allein beleidigend. Aber im Gesamtzusammenhang des ganzen Lieds fällt es unter die Kunstfreiheit und ist nicht beleidigend. Die Ausländerpolitik des Herrn Beckstein war früher objektiv geeignet,Ausländerfeindlichkeit in einem Teil der Bevölkerung zu schüren,obwohl dies sicher nicht die Absicht des Herrn Beckstein war." Respekt,Hund samma scho Herr Hundhamma!
 
* HANS SÖLLNER HAT DIE WUT NICHT VERLOREN 03.05.04

Live-Review von der aktuellen Tour Hans Söllners aus der Rhein-Neckar-Zeitung.

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